Informationen der Behörde für Dorfentwicklung
Informationen zu Form und Inhalt der Kostenaufstellung im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln:
Hinweise für alle Planungsbeauftragte
Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Dachrichtlinie „Programm und Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen" vom 29. März 2005, ergibt sich die Notwendigkeit, die Anforderungen an die Kostenaufstellung für alle Antragsteller einheitlich zu formulieren.
Dieses Informationsblatt soll allen Planungsverantwortlichen eine Hilfe sein, diesen Anforderungen gerecht zu werden, ohne von ihrer gewohnten Art der Gliederung einer Kostenaufstellung abweichen zu müssen. Unter dieser Prämisse ist es notwendig, einen "Zuordnungsschlüssel" zu verwenden, der die Überführung jeder individuellen Kostenaufstellungen in die von der Behörde verwendete Systematik ermöglicht. In der Tabelle "Zuordnungsschlüssel" sind verschiedene Möglichkeiten der Zusammenfassung – oder "Zuordnung" – von Leistungen dargestellt. Die Dateien für die nachstehend erläuterten Kostenaufstellungen erhalten Sie per E-mail direkt von der Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung des Lahn-Dill-Kreises oder im Internet unter folgendem Link: http://www.lahn-dill-kreis.de/formulare/ldk_internet_formulare_33172.html
Kostenaufstellung für Hochbaumaßnahmen
1. Grundsätzlich ist die Kostenermittlung als Auflistung von Gewerken zu erstellen. 2. Die Gliederung hat in erster Ebene nach den Kostengruppen der DIN 276 zu erfolgen. 3. In zweiter Ebene sind für die KG 300 und 400 die Ziffern nach dem Standardleistungsbuch zuzuordnen. 4. Für die Kostengruppen 100, 200, 600 u. 700, ist in zweiter Ebene weiterhin nach DIN 276 zu untergliedern. 5. Die KG 500 ist im Rahmen von Hochbaumaßnahmen nicht förderfähig, und deshalb nur mit ihren Gesamtkosten zu benennen. 6. Arbeiten der KG 300 und 400, die bei der Ausschreibung voraussichtlich in einem Leistungsverzeichnis erfasst werden, sind schon hier unter einer Ziffer des StLB zusammenzufassen; vorzugsweise unter der Ziffer, die den höheren Kostenanteil ausmacht. 7. Für die elektronische Übermittlung der Kostenaufstellung an das Amt für den ländlichen Raum, ist die Vorlage "Kostenaufstellung – Hochbaumaßnahme – KG 300 u. 400" zu verwenden. 8. Die individuelle Kostenaufstellung mit der nachvollziehbaren Kennzeichnung der vorgenommenen Zusammenfassungen, ist dem Amt für den ländlichen Raum als Ausdruck zu liefern.
Kostenaufstellung für Freiflächengestaltung
1. Die Kostenermittlung für eine Freiflächengestaltung ist gemäß der Vorlage "Kostenaufstellung – Freiflächengestaltung – KG 500" zu erstellen. 2. Die Vorgaben in der KG 500 sind bindend. 3. Weitere Eintragungen sind nur im Umfang der vorgegebenen Zeilen zulässig. 4. Die Ausführungen unter 7. und 8. bei Hochbaumaßnahmen gelten entsprechend.
Da die Gesamtkosten jeder Maßnahme im Rahmen eines Kosten- und Finanzierungs- planes dargelegt werden müssen, sind beide oben genannten Vorlagen für eine Gesamt- investitionskostenaufstellung ausgelegt. Auch die nicht für eine Förderung relevanten Kosten sind zu kalkulieren, sofern sie dem zu fördernden Objekt zuzurechnen sind.
Kostenaufstellung für Hochbaumaßnahmen
1. Für die Kostenaufstellung als Anlage zum Förderantrag verwenden. Sie bitte ausschließlich die vom Amt für den ländlichen Raum zur Verfügung gestellte Excel-Tabelle. 2. Sie können diese Tabelle aus dem Internet herunterladen (s.o.). 3. Änderungen an Inhalt und Formatierung dieser Tabelle sind nicht zulässig, da nur in der unveränderten Form eine weitere Bearbeitung möglich ist. 4. Die Kostenaufstellung ist dem Amt für den ländlichen Raum unter der E-mail-Adresse : Poststelle-HA-ALR-WZ@ulf.hessen.de zu übermitteln. Zusätzlich ist dem Förderantrag ein rechtsgültig unterschriebener Ausdruck beizufügen. 5. Die KG 500 "Außenanlage" als eigener Fördertatbestand, ist hier nur in ihrer Gesamtheit zu beziffern, wenn sie als Posten der Gesamtinvestitionskalkulation relevant ist. 6. Alle Kosten bitte ausschließlich als Bruttobaukosten (inkl. MwSt) angeben. 7. Spalten KG (Kostengruppen) und StLB (Standardleistungsbuch): Die Verwendung beider Systeme zur Baukostenermittlung nebeneinander resultiert aus der oben erwähnten neuen Dachrichtlinie. Beide Spalten sind auszufüllen. Dabei sind die Kostengruppen 100, 200, 600 u. 700 bis in die 2. Ebene nach DIN 276 zu untergliedern. Für die Kostengruppen 300 u. 400 sind die Ziffern nach dem Standardleistungsbuch einzutragen. 8. Auswirkungen auf Ausschreibung und Abrechnung (Mittelabruf): Die hier gültige Systematik findet sich im Zuwendungsbescheid wieder und ist auch beim Mittelabruf (Auszahlungsantrag) beizubehalten. Es wird deshalb empfohlen, schon bei der Kostenaufstellung zu berücksichtigen, wie die Ausschreibung aufgebaut werden soll, d.h. welche Arbeiten unter welchem Gewerk bzw. in welchem LV ausgeschrieben werden und welche Positionen demzufolge die Rechnungen der Auftragnehmer beinhalten.
9. Abweichungen von den Angaben der Kostenaufstellung im Laufe von Ausschreibung und Bauabwicklung sowie bei der Rechnungsstellung, sind dem Amt für den ländlichen Raum unverzüglich mitzuteilen und in Form einer Gegenüberstellung Alt – Neu darzulegen. Auch hierfür wird vom Amt für den ländlichen Raum eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt.
Kostenaufstellung der Freiflächengestaltung
1. Für die Kostenaufstellung als Anlage zum Förderantrag verwenden. Sie bitte ausschließlich die vom Amt für den ländlichen Raum zur Verfügung gestellte Excel-Tabelle. 2. Sie können diese Tabelle aus dem Internet herunterladen (s.o.). 3. Änderungen an Inhalt und Formatierung dieser Tabelle sind nicht zulässig, da nur in der unveränderten Form eine weitere Bearbeitung möglich ist. 4. Die Kostenaufstellung ist dem Amt für den ländlichen Raum unter der E-mail-Adresse : Poststelle-HA-ALR-WZ@ulf.hessen.de zu übermitteln. Zusätzlich ist dem Förderantrag ein rechtsgültig unterschriebener Ausdruck beizufügen. 5. Die KG 500 "Außenanlage" als eigener Fördertatbestand, ist hier nur in ihrer Gesamtheit zu beziffern. Kosten anderer Kostengruppen, die im Rahmen einer Gesamtkalkulation Berücksichtigung finden, sind in der 2. Ebene nach DIN 276 zu untergliedern. 6. Alle Kosten bitte ausschließlich als Bruttobaukosten (inkl. MwSt) angeben. 7. Auswirkungen auf Ausschreibung und Abrechnung (Mittelabruf): Die hier gültige Systematik findet sich im Zuwendungsbescheid wieder und ist auch beim Mittelabruf (Auszahlungsantrag) beizubehalten. Es wird deshalb empfohlen, schon bei der Kostenaufstellung zu berücksichtigen, wie die Ausschreibung aufgebaut werden soll, d.h. welche Arbeiten unter welchem Gewerk bzw. in welchem LV ausgeschrieben werden und welche Positionen demzufolge die Rechnungen der Auftragnehmer beinhalten.
8. Abweichungen von den Angaben der Kostenaufstellung im Laufe von Ausschreibung und Bauabwicklung sowie bei der Rechnungsstellung, sind dem Amt für den ländlichen Raum unverzüglich mitzuteilen und in Form einer Gegenüberstellung Alt – Neu darzulegen. Auch hierfür wird vom Amt für den ländlichen Raum eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt.
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Information zu Form und Inhalt der Kostenaufstellung
Download Kostenaufstellung als Excel-Tabellen
>>Kostenaufstellung Freiflächen, Excel<<
>>Kostenaufstellung Freifläche, Änderungen, Excel<<
>>Kostenaufstellung Hochbaumaßnahmen, Excel<<
>>Kostenaufstellung Hochbaumaßnahmen, Änderungen, Excel<<
>>Gliederung von Bauleistungen bei Hochbaumaßnahmen, Excel<<
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