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Informationen der Behörde für Dorfentwicklung


Informationen zu Form und Inhalt der Kostenaufstellung im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln:


Hinweise für alle Planungsbeauftragte


Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Dachrichtlinie „Programm und
Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen" vom 29. März 2005,
ergibt sich die Notwendig­keit, die Anforderungen an die Kostenaufstellung für alle
Antragsteller einheitlich zu formulieren.

Dieses Informationsblatt soll allen Planungsverantwortlichen eine Hilfe sein, diesen
Anforderun­gen gerecht zu werden, ohne von ihrer gewohnten Art der Gliederung
einer Kostenaufstellung abweichen zu müssen. Unter dieser Prämisse ist es notwendig,
einen "Zuordnungsschlüssel" zu verwenden, der die Überführung jeder individuellen
Kostenaufstellungen in die von der Behörde verwendete Systematik ermöglicht.
In der Tabelle "Zuordnungsschlüssel" sind verschiedene Mög­lichkeiten der
Zusammenfassung – oder "Zuordnung" – von Leistungen dargestellt. Die Dateien
für die nachstehend erläuterten Kostenaufstellungen erhalten Sie per E-mail
direkt von der Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung des Lahn-Dill-Kreises oder
im Internet unter folgendem Link:
http://www.lahn-dill-kreis.de/formulare/ldk_internet_formulare_33172.html


Kostenaufstellung für Hochbaumaßnahmen

1. Grundsätzlich ist die Kostenermittlung als Auflistung von Gewerken zu erstellen.
2. Die Gliederung hat in erster Ebene nach den Kostengruppen der DIN 276
    zu erfolgen.
3. In zweiter Ebene sind für die KG 300 und 400 die Ziffern nach dem
    Standardleistungsbuch zuzuordnen.
4. Für die Kostengruppen 100, 200, 600 u. 700, ist in zweiter Ebene weiterhin
    nach DIN 276 zu untergliedern.
5. Die KG 500 ist im Rahmen von Hochbaumaßnahmen nicht förderfähig, und
    deshalb nur mit ihren Gesamtkosten zu benennen.
6. Arbeiten der KG 300 und 400, die bei der Ausschreibung voraussichtlich in
    einem Leistungs­verzeichnis erfasst werden, sind schon hier unter einer Ziffer
    des StLB zusammenzufassen; vorzugsweise unter der Ziffer, die den höheren
    Kostenanteil ausmacht.
7. Für die elektronische Übermittlung der Kostenaufstellung an das Amt für den
    ländlichen Raum, ist die Vorlage "Kostenaufstellung – Hochbaumaßnahme –
    KG 300 u. 400" zu verwenden.
8. Die individuelle Kostenaufstellung mit der nachvollziehbaren Kennzeichnung der
    vorgenomme­nen Zusammenfassungen, ist dem Amt für den ländlichen Raum
    als Ausdruck zu liefern.


Kostenaufstellung für Freiflächengestaltung


1. Die Kostenermittlung für eine Freiflächengestaltung ist gemäß der Vorlage
    "Kostenaufstellung – Freiflächengestaltung – KG 500" zu erstellen.
2. Die Vorgaben in der KG 500 sind bindend.
3. Weitere Eintragungen sind nur im Umfang der vorgegebenen Zeilen zulässig.
4. Die Ausführungen unter 7. und 8. bei Hochbaumaßnahmen gelten entsprechend.

Da die Gesamtkosten jeder Maßnahme im Rahmen eines Kosten- und Finanzierungs-
planes dargelegt werden müssen, sind beide oben genannten Vorlagen für eine Gesamt-
investitions­kostenaufstellung ausgelegt. Auch die nicht für eine Förderung relevanten
Kosten sind zu kalkulieren, sofern sie dem zu fördernden Objekt zuzurechnen sind.

 



Kostenaufstellung für Hochbaumaßnahmen


1. Für die Kostenaufstellung als Anlage zum Förderantrag verwenden.
    Sie bitte aus­schließlich die vom Amt für den ländlichen Raum zur Verfügung
    gestellte Excel-Tabelle.
2. Sie können diese Tabelle aus dem Internet herunterladen (s.o.).
3. Änderungen an Inhalt und Formatierung dieser Tabelle sind nicht zulässig,
    da nur in der unveränderten Form eine weitere Bearbeitung möglich ist.
4. Die Kostenaufstellung ist dem Amt für den ländlichen Raum unter der
    E-mail-Adresse : Poststelle-HA-ALR-WZ@ulf.hessen.de zu übermitteln.        
    Zusätzlich ist dem Förderantrag ein rechtsgültig unterschriebener
    Ausdruck 
beizufügen.
5. Die KG 500 "Außenanlage" als eigener Fördertatbestand, ist hier nur in ihrer
    Gesamtheit zu beziffern, wenn sie als Posten der Gesamtinvestitionskalkulation
    relevant ist.
6. Alle Kosten bitte ausschließlich als Bruttobaukosten (inkl. MwSt) angeben.
7. Spalten KG (Kostengruppen) und StLB (Standardleistungsbuch): Die Verwendung
    beider Systeme zur Baukostenermittlung nebeneinander resultiert aus der oben
    erwähnten neuen Dachrichtlinie. Beide Spalten sind auszufüllen. Dabei sind die
    Kostengruppen 100, 200, 600 u. 700 bis in die 2. Ebene nach DIN 276 zu
    untergliedern. Für die Kostengruppen 300 u. 400 sind die Ziffern nach dem
    Standardleistungsbuch einzutragen.
8. Auswirkungen auf Ausschreibung und Abrechnung (Mittelabruf): Die hier gültige
    Systematik findet sich im Zuwendungsbescheid wieder und ist auch beim
    Mittelabruf (Auszahlungsantrag) beizubehalten. Es wird deshalb empfohlen, schon
    bei der Kostenaufstellung zu berücksichtigen, wie die Ausschreibung aufgebaut
    werden soll, d.h. welche Arbeiten unter welchem Gewerk bzw. in welchem LV
    ausgeschrieben werden und welche Positionen demzufolge die Rechnungen der
    Auftragnehmer beinhalten.

9. Abweichungen von den Angaben der Kostenaufstellung im Laufe von
    Ausschreibung und Bauabwicklung sowie bei der Rechnungsstellung, sind dem
    Amt für den ländlichen Raum unverzüglich mitzuteilen und in Form einer
    Gegenüberstellung
Alt – Neu darzulegen. Auch hierfür wird vom Amt für den
    ländlichen Raum eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt.

 


Kostenaufstellung der Freiflächengestaltung 

1. Für die Kostenaufstellung als Anlage zum Förderantrag verwenden.
    Sie bitte aus­schließlich die vom Amt für den ländlichen Raum zur Verfügung
    gestellte Excel-Tabelle.
2. Sie können diese Tabelle aus dem Internet herunterladen (s.o.).
3. Änderungen an Inhalt und Formatierung dieser Tabelle sind nicht zulässig,
    da nur in der unveränderten Form eine weitere Bearbeitung möglich ist.
4. Die Kostenaufstellung ist dem Amt für den ländlichen Raum unter der
    E-mail-Adresse : Poststelle-HA-ALR-WZ@ulf.hessen.de zu übermitteln.        
    Zusätzlich ist dem Förderantrag ein rechtsgültig unterschriebener
    Ausdruck 
beizufügen.
5. Die KG 500 "Außenanlage" als eigener Fördertatbestand, ist hier nur in ihrer
    Gesamtheit zu beziffern. Kosten anderer Kostengruppen, die im Rahmen einer
    Gesamtkalkulation Berücksichtigung finden, sind in der 2. Ebene nach DIN 276
    zu untergliedern.
6. Alle Kosten bitte ausschließlich als Bruttobaukosten (inkl. MwSt) angeben.
7. Auswirkungen auf Ausschreibung und Abrechnung (Mittelabruf): Die hier gültige
    Systematik findet sich im Zuwendungsbescheid wieder und ist auch beim
    Mittelabruf (Auszahlungsantrag) beizubehalten. Es wird deshalb empfohlen, schon
    bei der Kostenaufstellung zu berücksichtigen, wie die Ausschreibung aufgebaut
    werden soll, d.h. welche Arbeiten unter welchem Gewerk bzw. in welchem LV
    ausgeschrieben werden und welche Positionen demzufolge die Rechnungen der
    Auftragnehmer beinhalten.

8. Abweichungen von den Angaben der Kostenaufstellung im Laufe von
    Ausschreibung und Bauabwicklung sowie bei der Rechnungsstellung, sind dem
    Amt für den ländlichen Raum unverzüglich mitzuteilen und in Form einer
    Gegenüberstellung
Alt – Neu darzulegen. Auch hierfür wird vom Amt für den
    ländlichen Raum eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt.


 

 

Download Infoblätter

Information zu Form und Inhalt der Kostenaufstellung


Download Kostenaufstellung als Excel-Tabellen

>>Kostenaufstellung Freiflächen, Excel<<

>>Kostenaufstellung Freifläche, Änderungen, Excel<<

>>Kostenaufstellung Hochbaumaßnahmen, Excel<<

>>Kostenaufstellung Hochbaumaßnahmen, Änderungen, Excel<<

>>Gliederung von Bauleistungen bei Hochbaumaßnahmen, Excel<<